Słownik terminów Unii Europejskiej polsko-niemiecki 
                        besondere oder ausschließliche Rechte sind Rechte, die sich aus der von einer zuständigen Behörde des Mitgliedstaats erteilt wurde
besondere oder ausschließliche Rechte sind Rechte, die sich aus der von einer zuständigen Behörde des Mitgliedstaats erteilt wurde